1. Abschluss des Pauschalreisevertrages
1.1. Reiseanmeldungen können mündlich, telefonisch, elektronisch, durch E‐Mail, oder Fax erfolgen. Der Reisevertrag soll mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Vorgaben des Reisenden geschlossen werden. Bei Vertragsschluss erhält der Reisende durch E‐Mail, Fax etc. die Reisebestätigung, die auch als Bestätigung des Vertrags dient und § 651d Abs. 3 Satz 2 BGB entspricht.
1.2. Mit der Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages an. An dieses Angebot sind Sie bis zur Annahme durch uns, jedoch längstens 14 Tage ab Zugang Ihrer Erklärung bei uns, gebunden. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Vertragsschluss Ihnen bzw. der/ dem von Ihnen eingeschalteten Agentur/Reisebüro von uns deckungsgleich in Textform bestätigt worden ist.
1.3. Ändernde oder ergänzende Abreden zu unseren ausgeschriebenen Leistungen oder Geschäftsbedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit uns. Agenturen und Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, abweichende Zusicherungen zu geben oder abändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
1.4. Eine von der Reiseanmeldung abweichende oder nicht rechtzeitige Reisebestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an den entdecke.net DMC GmbH 10 Tage gebunden ist und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann.
1.5. Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr richten sich nach den Erläuterungen auf unserer Internetseite und den dort abrufbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.6. Bei Reiseanmeldungen über das Internet bietet der Reisende entdecke.net DMC GmbH den Abschluss des Reisevertrags durch Betätigung des Buttons „Meine Reise jetzt zahlungspflichtig buchen“ verbindlich an. Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (nur Eingangsbestätigung, keine Annahme). Die Annahme erfolgt durch die Reisebestätigung innerhalb von 3 Tagen. Im Übrigen sind die Hinweise für Buchung und Reisebestätigung auf der Internetseite maßgeblich.
2. Vermittelte Leistungen – weitere erst nach Beginn der Reise erbrachte Leistungen / Haftungsbeschränkung bei Vermittlung
2.1. Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) ist entdecke.net DMC GmbH nicht Veranstalter, sondern lediglich Vermittler i.S. des § 651v BGB. Als Vermittler haften wir insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung (einschließlich von uns zu vertretender Buchungsfehler nach § 651x BGB), nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Unsere vertragliche Haftung als Vermittler ist ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt.
2.2. Für Leistungen, die erst nach Beginn der Erbringung einer Pauschalreiseleistung vom Reisenden z. B. am Urlaubsziel ausgewählt werden, ist ebenfalls Ziff. 2.1. maßgeblich.
3. Leistungen und Pflichten
3.1. entdecke.net DMC GmbH behält sich Änderungen vom Prospekt/Katalog
/Webseite vor, insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung sowie der Preise. entdecke.net DMC GmbH darf eine konkrete Änderung der Reise‐ und Preisangaben erklären, wenn er den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber informiert.
3.2. entdecke.net DMC GmbH hat Informationspflichten vor der Reiseanmeldung, soweit dies für die vorgesehene Pauschalreise erheblich ist, nach § 651d Abs. 1 BGB zu erfüllen (insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, Zahlungsmodalitäten, Mindestteilnehmerzahl, Rücktrittsentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen).
3.3. Die Leistungen der Reisen von entdecke.net DMC GmbH entnehmen Sie bitte unserer Reisebestätigung, ergänzend der zugrunde liegenden Ausschreibung, soweit diese bei Vertragsschluss in Bezug genommen wurde. Doppelzimmer enthalten ein Doppelbett oder zwei Einzelbetten. Wenn wir Ihnen ein halbes Doppelzimmer anbieten, so gilt dies vorbehaltlich der Buchung einer zweiten Person gleichen Geschlechts. Ansonsten bestätigen wir Ihnen zum Anmeldeschluss automatisch ein Einzelzimmer gegen den üblichen Aufpreis. Für Mehrpersonenzimmer gilt dies entsprechend. Soweit unsere Reisen Eintrittskarten einschließen, werden diese in der Regel erst am Zielort ausgegeben. Nehmen Sie einzelne Leistungen nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
4. Programm- und Leistungsänderungen
Die Reisen von entdecke.net DMC GmbH werden überwiegend langfristig geplant. Stellen Sie sich darauf ein, dass kurzfristige Programmänderungen nicht immer vermieden werden können, z.B. Spielortwechsel, Flugplanänderungen und unvorhergesehene Ereignisse können unsere Programme beeinflussen. Partys oder Gesprächsrunden müssen ggf. ersetzt, verschoben oder die aufgeführten Sport- oder Showstars ausgetauscht werden. Im Falle notwendiger Abweichungen halten wir diese so gering wie möglich, um den Gesamtzuschnitt der Reise nicht zu verändern. Soweit Änderungen rechtliche Ansprüche Ihrerseits auslösen, bleiben diese unberührt.
5. Pass‐, Visa‐ und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
5.1. entdecke.net DMC GmbH unterrichtet den Reisenden vor der Reiseanmeldung über allgemeine Pass‐ und Visumerfordernisse einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslands (einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen).
5.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziff. 5.1. hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen und die erforderlichen Reiseunterlagen mitzuführen, sofern sich entdecke.net DMC GmbH nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Reiseunterlagen bzw. Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.
5.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z. B. ungültiges Visum, fehlende Impfung).
6. Zahlungen
Mit Abschluss des Reisevertrages wird gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines (für die geleisteten Zahlungen im Falle einer Insolvenz) eine Anzahlung von 25% des Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis ist sieben Wochen vor Reisebeginn ohne weitere Aufforderung zu bezahlen. Bei Buchungen danach ist der volle Reisepreis bei Übergabe des Sicherungsscheins sofort fällig. Der Versand der Unterlagen erfolgt ca. zwei Wochen vor der Veranstaltung, jedoch nicht vor vollständiger Bezahlung.
7. Einseitige Vertragsbeendigung durch entdecke.net DMC GmbH vor Reisebeginn / Mindestteilnehmerzahl
7.1. entdecke.net DMC GmbH darf bis zwei Monate vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn eine vertraglich vereinbarte Mindestteilnehmerzahl (im Regelfall zwölf Personen) nicht erreicht ist.
7.2. Ist entdecke.net DMC GmbH aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert, so kann entdecke.net DMC GmbH unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes vor Reisebeginn seinen Rücktritt erklären. Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände liegen vor, wenn sie nicht der Kontrolle der Vertragspartei unterliegen, die sich darauf beruft und ihre Folgen sich auch durch alle zumutbaren Vorkehrungen nicht hätten vermeiden lassen (§ 651 h Abs. 3 BGB).
7.3. In den unter 7.1 und 7.2 angesprochenen Fällen erhalten Sie den eingezahlten Preis vollständig und unverzüglich zurück.
8. Leistungsverweigerungsrecht unter besonderen Umständen
entdecke.net DMC GmbH kann die Leistungen aus dem Reisevertrag vor Reiseantritt oder während der Reise aus wichtigem Grund verweigern, z.B. wenn Sie durch ihr Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stören oder gefährden und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder werden kann, sodass Ihre (weitere) Teilnahme für uns und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Unsere Reiseleiter und örtlichen Vertreter sind zu einer entsprechenden Entscheidung befugt. Die weiteren Rechtsfolgen ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften.
9. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn – Nichtantritt der Reise / Ersatzteilnehmer
9.1. Treten am Bestimmungsort der Reise oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, dann können Sie vor Reisebeginn kostenlos vom Vertrag zurücktreten. entdecke.net DMC GmbH muss dann den vollständigen Reisepreis unverzüglich zurückerstatten. Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände liegen vor, wenn sie nicht der Kontrolle der Vertragspartei unterliegen, die sich darauf beruft und ihre Folgen sich auch durch alle zumutbaren Vorkehrungen nicht hätten vermeiden lassen (§ 651 h Abs. 3 BGB).
9.2. Ansonsten können Sie vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. entdecke.net DMC GmbH hat dann jedoch den gesetzlichen Anspruch auf angemessene Entschädigung (§ 651 h BGB, Abs. 1 und 2, Satz zwei). Auf Verlangen sind wir verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen und tragen bei einem gerichtlichen Verfahren insoweit die Beweislast.
9.3. In den Fällen Ihres Rücktritts verliert entdecke.net DMC GmbH den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und muss darauf bereits gezahlte Beträge unverzüglich zurückerstatten.
9.4. Innerhalb einer angemessenen Frist, jedoch im Regelfall nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn können Sie unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers (z.B. Brief, E-Mail, Fax) verlangen, dass ein von Ihnen benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. entdecke.net DMC GmbH kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den vertraglichen Reiseerfordernissen nicht genügt. Bei erfolgtem Eintritt haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten. Dem ursprünglichen Teilnehmer ist ein Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt Mehrkosten entstanden sind. Mehrkosten dürfen nur in angemessenem Umfang gefordert werden und müssen dem Veranstalter tatsächlich entstanden sein.
9.5. Bei Stornierungen von Reisen, in deren Leistungen bzw. Zusatzleistungen Eintrittskarten enthalten sind, ist ab 60 Tage vor Reisebeginn zu den üblichen Stornierungsgebühren der volle Preis der Eintrittskarte zu entrichten, sofern diese nicht von entdecke.net DMC GmbH anderweitig veräußert werden kann.
10. Versicherungen
entdecke.net DMC GmbH ratet Ihnen zum Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und einer Versicherung, die im Fall von Unfall , Krankheit oder Tod während der Reise Behandlungs- und Rückführungskosten absichert.
11. Obliegenheiten und Rechte bei mangelhafter Reise
11.1. Mängelanzeige durch den Reisenden
Der Reisende hat entdecke.net DMC GmbH einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Wenn entdecke.net DMC GmbH wegen der schuldhaften Unterlassung der Anzeige durch den Reisenden nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende keine Minderung nach § 651m BGB oder Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen.
11.2. Adressat der Mängelanzeige
Reisemängel sind während der Reise bei der Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung oder ein Vertreter von entdecke.net DMC GmbH nicht vorhanden oder nicht vereinbart, sind Reisemängel, sofern eine schnelle Verbindung möglich ist, direkt bei entdecke.net DMC GmbH oder der in der Reisebestätigung angeführten Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen (E‐Mail, Fax, Telefonnummern ergeben sich aus der Reisebestätigung).
11.3. Abhilfeverlangen und Selbstabhilfe
Der Reisende kann Abhilfe verlangen. entdecke.net DMC GmbH hat darauf den Reisemangel zu beseitigen. Adressat des Abhilfeverlangens ist die Reiseleitung. Im Übrigen gilt Ziff. 11.2. (siehe oben). Wenn entdecke.net DMC GmbH nicht innerhalb der vom Reisenden gesetzten angemessenen Frist abhilft, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Wird die Abhilfe verweigert oder ist sie sofort notwendig, bedarf es keiner Frist. entdecke.net DMC GmbH kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. In diesen Fällen gilt § 651k Abs. 3 bis Abs. 5 BGB. entdecke.net DMC GmbH ist verpflichtet, den Reisenden über Ersatzleistungen, Rückbeförderung etc. und Folgen konkret zu informieren und seine Beistandspflichten zu erfüllen (vgl. § 651q BGB).
11.4. Minderung
Für die Dauer des Reisemangels mindert sich nach § 651m BGB der Reisepreis. Auf Ziff. 11.1. (siehe oben) wird verwiesen.
11.5. Kündigung
Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist kündigen. Verweigert entdecke.net DMC GmbH die Abhilfe oder ist sie sofort notwendig, kann der Reisende ohne Fristsetzung kündigen. Die Folgen der Kündigung ergeben sich aus § 651l Abs. 2 und Abs. 3 BGB.
11.6. Schadensersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen. Bei Schadensersatzpflicht hat
entdecke.net DMC GmbH den Schadensersatz unverzüglich zu leisten.
11.7. Anrechnung von Entschädigungen
Hat der Reisende aufgrund desselben Ereignisses gegen entdecke.net DMC GmbH Anspruch auf Schadensersatz oder auf Erstattung eines infolge einer Minderung zu viel gezahlten Betrages, so muss sich der Reisende den Betrag anrechnen lassen, den er aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften nach § 651p Abs. 3 BGB erhalten hat.
12. Haftungsbeschränkung
12.1. Die vertragliche Haftung von entdecke.net DMC GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit entdecke.net DMC GmbH für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
12.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich entdecke.net DMC GmbH gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
12.3. Auf Ziff. 11.7. (Anrechnung von Entschädigungen) wird verwiesen.
13.Verjährung – Geltendmachung
13.1. Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber
entdecke.net DMC GmbH oder dem Reisevermittler, der die Buchung vorgenommen hat, geltend zu machen.
13.2. Die Ansprüche des Reisenden – ausgenommen Körperschäden – nach § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, Minderung, Schadensersatz) verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
14. Reiseabbruch
Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z. B. Krankheit), besteht kein Anspruch auf Erstattung des anteiligen Reisepreises. entdecke.net DMC GmbH ist aber verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse aus der Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen. Dies gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
15. Gültigkeit der Angaben in unserer Ausschreibung
Die Ausschreibung im Katalog bzw. auf der Website kann nur die zum Druck- bzw. Aktualisierungszeitpunkt feststehenden Gegebenheiten berücksichtigen. Haben Sie bitte Verständnis, dass entdecke.net DMC GmbH keine Verträge auf der Basis als fehlerhaft erkannter Ausschreibungen abschließen.
16. Sonstiges
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass für die Mitnahme von Fanartikeln im weitesten Sinne oder Kameras in den Stadien besondere Bedingungen gelten und in der Regel Alkoholverbot herrscht. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit deutsches Recht anwendbar ist also insbesondere die §§ 651a ff. BGB.
Veranstalter
entdecke.net DMC GmbH
Schwedenschanze 56
49809 Lingen
Tel.: +49(0)221-25923242
Tel: +49(0)591-71067521 E-Mail: sport@entdecke.net
Internet: www.sport.entdecke.net
Eingetragen beim Amtsgericht Osnabrück, HRB 212378
USt.-IdNr.(VAT): DE284918262. Geschäftsführer: Oleksandr Kotsyuba